Beirat für Baukultur
Auf Ersuchen des Nationalrats hat die Bundesregierung mit Verordnung des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 2008 einen Beirat für Baukultur im Bundeskanzleramt eingerichtet.
Der Beirat für Baukultur sieht seine Aufgaben in der Beratung der im Beirat vertretenen Dienststellen auf Bundesebene, in der Verankerung des Prinzips "Baukultur" auf allen politischen Ebenen und versteht sich als Dialogforum von Architektur und Bauwesen sowie Politik und Verwaltung. Der Beirat legt seinen Fokus auf die Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für Baukultur und möchte ein breites Verständnis von Baukultur als Querschnittsmaterie etablieren. Der Beirat für Baukultur traf am 6. März 2009 erstmalig zusammen.
Zur Unterstützung des Beirats und dessen Vorsitzes sowie zur Weiterführung des Baukulturreports wurde beim Bundeskanzleramt eine Geschäftsstelle eingerichtet.
Rechtliche Grundlagen
Die Einrichtung des Beirats für Baukultur geht auf eine Entschließung des Nationalrats zurück und wurde durch eine Verordnung des Bundeskanzlers mit 27. Oktober 2008 eingerichtet (Novelle vom 1. September 2009). Der Beirat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben.
Dokumente
- Entschließungsantrag des Nationalrats
- Verordnung
- Novelle
- Konsolidierte Fassung auf RIS
- Geschäftsordnung in der geltenden Fassung (PDF, 38 KB)
Kontakt
Beirat für Baukultur im Bundeskanzleramt
Geschäftsstelle
1010 Wien, Ballhausplatz 2
E-Mail: baukultur@bka.gv.at
Weiterführende Informationen
- Mitglieder des Beirats für Baukultur
- Publikationen
- Preise und Auszeichnungen
- Erklärung von Davos 2018
- Erklärung von Davos 2018 – Deutsch (PDF, 101 KB)
- Erklärung von Davos 2018 – Englisch (PDF, 102 KB)
- Europäisches Kulturerbejahr 2018
- Veranstaltung im Kalender des österreichischen EU-Ratsvorsitzes
- Programm der Europäischen Konferenz für Architekturpolitik 2018 (PDF, 277 KB)
- Vermittlungsreihe Baukultur an der Verwaltungsakademie des Bundes (PDF, 227 KB)